LIVE zur Verbotsdebatte über die AfD ab 17:15 Uhr
Debatte um AfD-Verbot: Pro und Contra im politischen Schlagabtausch

Die Debatte im Bundestag drehte sich um die Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden sollte. Befürworter argumentierten mit dem Schutz der Verfassung, während Gegner vor den Risiken für die Demokratie warnten. Es wurden Bedenken bezüglich der politischen Motive geäußert und die Notwendigkeit des Handelns zur Verteidigung der Demokratie betont. Auch die Migrationspolitik der CDU wurde angesprochen.
Eröffnung der Debatte zur Verfassungswidrigkeit der AfD
00:05:20Die Debatte über die Anträge zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD wird eröffnet. Es liegen zwei Anträge von Abgeordnetengruppen verschiedener Fraktionen vor. Die Redner werden ohne Nennung ihrer Fraktionszugehörigkeit aufgerufen, außer Vertreter der AfD-Fraktion. Marco Wanderwitz eröffnet die Debatte mit einem Antrag von 124 Abgeordneten, der die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Grundgesetz fordert. Begründet wird dies mit Zielen und Verhaltensweisen der AfD, die darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Die Antragstellenden sehen die AfD als Verfassungs- und Demokratiefeinde, die Menschenrechte verletzen. Es wird auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW verwiesen, das hinreichende Anhaltspunkte für Bestrebungen der AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip sieht. Zudem wird auf ein Gutachten von 17 Staatsrechtlern und einen offenen Brief von über 600 Juristen verwiesen, die ein Verbotsverfahren für verfassungsrechtlich geboten halten. Die AfD wird als Partei dargestellt, die strategisch darauf ausgerichtet ist, das demokratische System durch ein menschenwürdewidriges und undemokratisches System zu ersetzen. Abschließend wird betont, wie wichtig es ist, die Demokratie wehrhaft gegen innere Feinde zu machen und die AfD nicht länger zu ertragen, um langfristigen Schaden von Deutschland abzuwenden.
Argumente für die Verfassungswidrigkeit der AfD
00:13:23Es wird die feste Überzeugung geäußert, dass die AfD verfassungswidrig ist und das Ziel verfolgt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Dies zeige sich nicht nur durch Hass und Menschenbild, sondern auch durch ihr Handeln. Die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie. Es wird darauf hingewiesen, dass in Deutschland bereits einmal die Demokratie durch eine demokratisch gewählte Partei abgeschafft wurde, und Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes dies verhindern soll. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben im Lichte des Dritten Reiches gesagt, so etwas darf uns nie wieder passieren, die Demokratie muss wehrhaft sein. Die Verstrickungen der AfD mit terroristischen und gewaltbereiten Gruppen werden hervorgehoben, ebenso wie die Beteiligung von Abgeordneten und Mitgliedern an Treffen, in denen es um Deportationen auch von deutschen Staatsangehörigen geht. Das OVG Münster habe festgestellt, dass die AfD Positionen vertritt, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sind, da sie rassistisch, muslimfeindlich, antisemitisch, antiziganistisch und LGBTIQ-feindlich seien. Die AfD offenbare ein ethisch-kulturelles Kreuzverständnis, das der elementaren Rechtsgleichheit zuwiderläuft. Die Angst vieler Menschen vor der AfD und dem Rechtsruck wird betont, und es wird versichert, dass es Abgeordnete gibt, die für die Demokratie kämpfen und genau wissen, was die AfD mit diesem Land und den Menschen anstellen will.
Bedenken gegen ein Parteiverbotsverfahren
00:17:53Es wird die historische Bedeutung des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz hervorgehoben, das als Antithese zum Nationalsozialismus geschaffen wurde. Die AfD wird als von Personen geprägt gesehen, die der Verfassungsordnung und der demokratischen Nachkriegsentwicklung feindlich gegenüberstehen und als Organ der hybriden Kriegsführung autoritärer Staaten. Trotzdem wird argumentiert, dass ein Parteiverbotsverfahren nicht unterstützt werden kann. Es wird betont, dass es unter den Funktionären und Wählern der AfD zwar Rechtsextremisten, Rassisten und Antisemiten gibt, aber auch Menschen, die sich angesichts der wirtschaftlichen Lage um ihre Zukunft sorgen oder mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik wünschen. Ein Verbotsverfahren würde das Gespräch mit diesen Menschen abbrechen und die Entfremdung eines großen Teils der Bevölkerung von den Institutionen der liberalen Demokratie verstärken. Es wird bezweifelt, dass ein Verbotsverfahren erfolgreich sein wird, und darauf hingewiesen, dass das letzte erfolgreiche Verbotsverfahren fast 70 Jahre gedauert hat. Es wird davor gewarnt, dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD ein demokratisches Gütesiegel verleihen könnte. Stattdessen wird auf die Stärke der Institutionen und die Notwendigkeit besserer Politik und eines Gesprächs auf Augenhöhe mit den Wählern gesetzt.
Notwendigkeit des Handelns zur Verteidigung der Demokratie
00:23:28Es wird betont, dass es Tage gibt, an denen Mitglieder des Bundestages Courage zeigen und Instrumente zur Verteidigung der Demokratie anwenden müssen. Es wird Marco Wanderwitz für die Thematisierung und lange Arbeit an dem Thema gedankt. Das Grundgesetz habe aus gutem Grund die Parteiendemokratie mit dem Satz, die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit, eine besondere Rolle gegeben, aber auch gesagt, dass eine Partei verfassungswidrig sein kann. Es wird argumentiert, dass man nicht abwarten dürfe und die AfD nicht zu groß werden dürfe, um verboten zu werden. Die AfD mache das Land lächerlich und zerstöre gezielt durch Desinformation, die darauf abziele, das Land zu zerstören, die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Ordnung. Die AfD habe sich seit ihrer Gründung 2013 zunehmend radikalisiert, und es müsse geprüft werden, ob die AfD darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Ordnung und die Institutionen zu zerstören. Es gehe um die Frage, ob die AfD die Würde des Menschen, die eine der Garantien des Grundgesetzes und die zentrale Bestimmung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, achtet. Die AfD habe national-völkische Vorstellungen davon, wer zu diesem Volk gehört, kritisiere die Bevölkerung und rede über Remigration von Menschen, die nicht sogenannte Bio-Deutsche sind. Es wird betont, dass selbst wenn der Verfassungsschutz die AfD als extremistisch einstuft, dies noch nicht den hohen Korb der Verfassungswidrigkeit erfüllt, der für ein Antragsverfahren benötigt wird. Es sei mindestens 5 vor 12, und in manchen Regionen Deutschlands sogar 5 nach 12, da selbst Kommunalbeamte Angst haben, ihren Job zu machen. Abschließend wird an den Eid erinnert, Schaden vom Volk abzuwenden, und betont, dass Kritik an der Politik nicht rechtsextrem ist.
Debatte im Bundestag und Reaktionen
00:59:46Die Debatte im Bundestag über ein mögliches AfD-Verbot wird zusammengefasst. Ein Redner äußert Verständnis für die vorgebrachten Sorgen, betont jedoch die hohen Hürden für ein Parteiverbot in einer Parteiendemokratie. Es wird festgestellt, dass bloße Verdachtsfälle nicht ausreichen und die notwendigen Erkenntnisse nicht allein vom Bundestag gewonnen werden können. Auf Twitch wird die Debatte von linken Nutzern euphorisch begleitet, wobei kritisiert wird, dass keine plausible Begründung für ein AfD-Verbot vorgebracht wurde. Die AfD fordert lediglich den Stopp der illegalen Massenmigration und beruft sich dabei auf Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes. Es wird die Frage aufgeworfen, von wem die Gewalt auf den Straßen ausgeht und wer eine Bedrohung darstellt, wobei auf die Räumung des Konrad-Adenauer-Hauses hingewiesen wird. Der Vorwurf, die AfD habe zur Revolution aufgerufen, wird zurückgewiesen. Eine Rednerin betont, dass das Instrument des Parteienverbots geschaffen wurde, um die Demokratie vor Kräften zu schützen, die sie missbrauchen könnten, und fragt, wie weit sich die AfD noch radikalisieren müsse, bis dieser Schritt gegangen wird. Die falsche Wiedergabe eines Zitats von Gauland durch Ricarda Lang wird kritisiert, ebenso wie das Verhalten von Friedrich Merz, der angeblich mit Erpressung arbeitet. Es wird betont, dass Demokratien oft durch Opportunismus und Untätigkeit sterben, und appelliert an die Abgeordneten, einen AfD-Verbotsantrag auf den Weg zu bringen.
Argumente gegen die AfD und Kritik an der Debatte
01:11:22Es wird auf die Zunahme rechter Gewalttaten hingewiesen und die AfD als zentrale Rolle in rechtsterroristischen Netzwerken dargestellt. Die Bedrohung nehme mit den Wahlerfolgen der AfD zu, wie das Beispiel Sonneberg zeige, wo sich die Zahl rechter Gewalttaten nach der Wahl eines AfD-Landrats verfünffacht habe. Ein Vergleich zur Weimarer Republik wird gezogen, als vor der Gefährlichkeit der NSDAP gewarnt wurde, aber zu lange mit einem Verbot gewartet wurde. Es sei die parlamentarische Pflicht, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, sobald hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Ein anderer Redner kündigt die Ablehnung des Antrags an, da er politisch nicht klug sei und ein Wahlkampfgeschenk an die AfD darstelle. Die Politik der vergangenen Jahre habe dazu geführt, dass sich die AfD von 10,5 Prozent bei den letzten Bundestagswahlen auf über 20 Prozent in den Umfragen verdoppelt habe. Es sei ein Fehler gewesen, die Kritik an der Corona-Politik der AfD zu überlassen. Ein Verbot der AfD würde nicht automatisch dazu führen, dass die Wähler zur demokratischen Mitte zurückkehren. Stattdessen brauche es eine Politik, die den Interessen der Bürger dient. Die Unterstützung für Ricarda Lang wird ausgedrückt und angeboten, einen möglichen Ordnungsruf für sie zu übernehmen.
Verteidigung der Verfassung und Kritik an der AfD
01:17:53Die bestehende Verfassung wird als Glücksfall und Errungenschaft für Deutschland gepriesen, verbunden mit Verpflichtungen und Verantwortung. Die AfD wird als verfassungsfeindliche Partei bezeichnet, die mit den Ängsten der Menschen spielt, Hass verbreitet, die deutsche Geschichte umdeutet und Fakten verdreht. Sie schade der Wirtschaft und Gesellschaft und habe keine Antworten auf Zukunftsherausforderungen, sondern mache Minderheiten für das Unheil verantwortlich. Die AfD sprühe Gift gegen Migranten, emanzipierte Frauen, Kulturschaffende, Homosexuelle und Menschen mit Behinderung. Es wird auf den Parteitag der AfD und die Forderung nach Remigration hingewiesen, was den Redner persönlich betrifft, da er seinen deutschen Pass nach 22 Jahren nicht verlieren möchte. Es wird behauptet, die AfD wolle Menschen mit Doppelpass den Pass wegnehmen, wenn sie kriminell werden, was als Lüge dargestellt wird, da dies auch von CDU und SPD gefordert wurde. Die Debatte wird als Lügen- und Heuchelshow bezeichnet.
Bedenken gegen ein Verbotsverfahren und Analyse der politischen Lage
01:23:31Es wird Respekt für diejenigen geäußert, die sich den Anträgen anschließen, aber betont, dass ein Verbotsantrag eine verfassungsrechtliche Prüfung bestehen muss. Es wird bezweifelt, dass derzeit eine große Erfolgswahrscheinlichkeit für ein Verbot besteht, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, da sich der Bundestag in der letzten regulären Sitzungswoche befindet und ein solches Verfahren wochen- und monatelange Vorbereitungen benötigt. Der Schriftsatz in einem Parteiverbotsverfahren muss besonderen Anforderungen genügen und das Bundesverfassungsgericht agiert als Tatsachengericht. Es wird die Frage gestellt, wie es um die Beweise bestellt ist, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Diese Beweise können nur in engem Austausch mit den Sicherheitsbehörden erarbeitet werden. Im Gegensatz zur NPD kamoufliert die AfD ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen, was ein Verfahren erschwert. Es gelte zu vermeiden, in ein unsicheres Verfahren hineinzulaufen, an dessen Ende ein Persilschein für die AfD ausgestellt wird. Daher wird der AfD-Verbotsantrag derzeit nicht unterstützt. Es wird festgestellt, dass heute nicht abgestimmt wird, sondern debattiert wird, und gefragt, welche Beweise vorliegen.
Kritik an der Verbotsdebatte und Analyse der politischen Motive
01:33:36Die Verbotsdebatte wird als Angriff auf die Demokratie aus der angeblichen Mitte bezeichnet und als Rache der Verlierer interpretiert, da viele der Antragsteller im nächsten Bundestag nicht mehr vertreten sein werden. Es wird prognostiziert, dass die AfD im Osten nahezu alle Direktmandate gewinnen wird und die anderen Parteien Stimmen verlieren werden. Ein AfD-Verbot wäre das Ende der Demokratie, da Wahlen nicht mehr das bewirken würden, was die Bürger wollen. Die Initiatoren eines solchen Verbots werden als faschistoide Undemokraten bezeichnet. Es wird kritisiert, dass die AfD und ihr Kosmos nicht nur verfassungswidrig, sondern auch armselig seien. Die Unterstützung des Antrags gegen die AfD sei ein Ansehen für die Demokratie. Es wird argumentiert, dass die Zwischenrufe der AfD-Vertreter im Parlament Beweismaterial für die Verfassungswidrigkeit liefern. Wenn die AfD auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, müsste sie ein solches Verfahren befürworten. Es wird betont, dass man wisse, was man zu verlieren habe, nämlich eine Gesellschaft, in der man nicht aufgrund von Herkunft, Kultur oder Geschlecht bestimmt wird. Man verwehre sich gegen den politischen Arm von Autokraten und Akteuren aus Russland und China. Abschließend wird betont, dass Menschenwürde universal ist und nicht von der AfD definiert wird.
Zusammenfassung der Debatte und Ausblick
01:42:31Die Debatte zum AfD-Verbotsverfahren wird als erhellend bezeichnet, insbesondere im Hinblick auf die vorgeblichen Beweise. Das Ganze gehe jetzt wohl in die Ausschüsse. Es wird kritisiert, dass die Antragsteller keine hieb- und stichfesten Beweise gegen die AfD haben, sondern sich auf falsche Zitate, Korrektivlügen und ideologisch-dogmatische Vorwürfe stützen. Davor müsse niemand Angst haben, insbesondere nicht die Menschen, die die AfD unterstützen und wählen wollen. Es wird betont, dass die AfD Deutschland und die Bevölkerung an die erste Stelle setzt und nicht illegale und kriminelle. Es wird sich bei den Unterstützern bedankt. Es wird auf die gestrige Abstimmung im Bundestag hingewiesen, die als Offenbarungseid bezeichnet wird. Die Grünen, Linken und Sozis hätten ihre Masken runtergerissen und ihre wahren Gesichter gezeigt. Auch die CDU sei von ihrer eigenen Courage überrascht und werde nun von den Linksextremen angegriffen. Wer totalitär und autoritär gegen Menschen vorgeht, sei nun für jeden ersichtlich. Es wird die Hoffnung geäußert, dass die Bundestagswahl am 23. Februar den links-rot-grünen Wahnsinn beenden wird. Morgen um 10.20 Uhr werde das Zustromgesetz in den Bundestag kommen und es gehe um die Wurst. Es wird die Frage aufgeworfen, ob sich Deutschland morgen endgültig zum Affen macht.
CDU und Migrationspolitik
01:49:48Es wird darauf hingewiesen, dass Daniel Günther aus Schleswig-Holstein einem Gesetz, das nur mit der AfD zustande kommt, nicht zustimmen möchte. Auch der Berliner Oberbürgermeister Wegener habe klar gesagt, dass der Berliner Senat niemals einem Gesetz im Bundesrat seine Zustimmung geben wird, das nur in Abhängigkeit mit den Stimmen der AfD zustande gekommen ist. Es wird die Frage aufgeworfen, mit wem die CDU nach den Wahlen eine Änderung in der Migration machen will, außer mit der AfD. Es sei eine geheuchelte Nummer. Es wird dazu aufgerufen, ein Video von Herrn Wegener viral zu schicken, damit Deutschland sieht, was die CDU macht. Am 23. Februar habe man die Chance, diesen Leuten wehzutun, so dass die AfD stark genug für Untersuchungsausschüsse und möglicherweise sogar für eine Starrminorität wird. Ein Verbotsverfahren werde nicht kommen, da es blanke Einschüchterung sei und keinerlei Beweise vorliegen. Die CDU ziehe eine riesengroße Heuchelei ab. Mit den Abos könne man den Kanal abonnieren und werbefrei die Lives schauen.
Gerichtsurteil gegen Google und YouTube-Kanal
01:53:58Es wird ein Beschluss des Landgerichts Magdeburg bekannt gegeben, in dem Google Irland Limited untersagt wird, den YouTube-Account des Antragstellers Carsten Jahn, Team Heimat Live, zu sperren. Google trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil sei per E-Mail raus und werde nun nach Irland und an Google zugestellt. Dementsprechend werde der Team Heimat Live Kanal sehr bald wieder von YouTube freigeschaltet werden. Es wird versprochen, spätestens am 23. Februar zur Bundestagswahl auf dem YouTube-Kanal live zu sein und auch die Morgenvideos wieder hochladen zu können. Artikel 5 Grundgesetz habe gewonnen und Google habe verloren. Sie hätten widerrechtlich und gegen ihre eigenen Verträge verstoßen, indem sie den Live-Kanal willkürlich gelöscht haben. Das Urteil lindere den Schmerz und es wird sich auf einige auf YouTube gefreut, insbesondere auf jemanden, der die Abonnenten auf seinen Kanal gelockt hat, um mit altrechter schwarz-weiß-roter Scheiße die Menschen in die Irre zu führen. Auf den Kanälen des Streamers habe Schwarz-Weiß-Rot nichts verloren. Abschließend wird sich bei den Unterstützern bedankt und ein wunderschöner Abend gewünscht.