Das Gericht wies die Klage gegen den Beschuldigten ab, da der Nachweis einer Körperverletzung nicht erbracht werden konnte. Bei der zentralen Frage der Filmarbeiten wurde die Klägerin als Hintergrundelement im Geschehen eingestuft. Die Verhandlung endete mit der Auflage, in künftigen ähnlichen Situationen vorsichtiger vorzugehen, insbesondere bei der Auswahl von Personen für Aufnahmen.

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Beginn des Live-Streams und Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung

00:15:01

Der Stream 'LIVE aus dem Gericht' von 'skylinetvlive' hat begonnen. Der Moderator befindet sich in einem Gerichtssaal und informiert den Chat über eine bevorstehende Verhandlung. Er erklärt, dass es sich um einen Medienfall handelt und dass man über solche Gerichtsgeschichten lieber erst schweigen sollte, um der Gegenseite keine Grundlage zu liefern. Der Streamer erwähnt, dass die Anzeige bereits raus ist und dass der Fall ähnlich wie ein früherer Weihnachtsmarktfall ist. Er betont, dass er mit dem Chat reden kann, solange der Richter noch nicht im Saal ist.

Hintergrund des Falles und Kontext zur Verhandlung

00:15:41

Es geht um einen Fall, bei dem eine Person namens Karen beschwert hat, dass sie gefilmt wurde, obwohl sie gar nicht im Bild war. Der Streamer erklärt, dass ähnliche Fälle in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt haben. Er erwähnt auch einen Vorfall auf einem Parkgelände, wo um eine Filmerlaubnis gebeten wurde. Der Streamer gibt Hinweise, wie man sich im Gericht verhalten sollte - man steht auf, wenn der Richter kommt und folgt seinen Anweisungen. Er fragt auch, ob er sich anders hätte anziehen sollen, um den Richter nicht zu provozieren.

Beginn der offiziellen Gerichtsverhandlung

00:28:49

Die Verhandlung beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit aller Beteiligten. Frau Karen West als Klägerin mit ihrem Anwalt Herrn Stenzel und Herr Adam Wolke als Beklagter mit seinem Anwalt Herrn Ebersheim. Der Richter erklärt den Ablauf der Güteverhandlung, in der versucht werden soll, eine gütliche Einigung zu erreichen. Er fasst den Sachverhalt zusammen: auf dem Altstadtfest in Gifhorn hat Wolke einen Livestream gemacht, bei dem auch Frau West im Bild gewesen sein soll. Nachdem sie ihn darauf angesprochen haben soll, ist die Situation eskaliert und Frau West ist gestürzt und verletzt worden.

Aussage der Klägerin Frau West

00:33:24

Frau West schildert ihre Version des Geschehens auf dem Altstadtfest. Sie gibt an, dass sie zufällig im Bild war und sich direkt an den Streamer gewandt habe, um zu fordern, dass die Filmarbeit eingestellt und das Video gelöscht wird. Sie beschreibt den Streamer als pampig und beschimpfend. Nachdem er sie aufgefordert haben soll, wegzugehen, soll er sie geschubst haben, woraufhin sie hingefallen ist und sich den Fuß verstaucht hat. Sie betont, dass sie nicht auf Filmen auf öffentlichen Veranstaltungen gewartet habe und dass es ihr unangenehm gewesen sei, gefilmt zu werden.

Aussage des Beklagten Herrn Wolke

00:51:04

Herr Wolke schildert eine komplett andere Version des Vorfalls. Er gibt an, dass Frau West nicht zu sehen war, bis sie sich selbst vor die Kamera begeben habe. Sie sei aggressiv auf ihn zugekommen und habe gefordert, dass der Stream und das Video gelöscht werden. Er habe angeboten, das VOD zu löschen und das Material nicht zu verwenden, was aber nicht ausgereicht habe. Er bestreitet, dass er sie geschubst habe und gibt an, erst später vom Sturz erfahren zu haben. Er betont, dass er an öffentlichen Veranstaltungen streame und dies sein Beruf sei, und weist auf seine lange Erfahrung mit solchen Streams hin.

Aussage der Zeugin Frau Jana Zahn

01:08:35

Frau Jana Zahn, die mit Frau West befreundet ist, gibt als Zeugin ihre Version des Geschehens wieder. Sie bestätigt, dass die Kamera direkt auf Frau West gerichtet war und dass diese nach einer Konfrontation mit Wolke gestürzt ist. Sie schildert die Situation als Katastrophe und gibt an, dass Wolke sich nach dem Vorfall nicht um die Verletzte gekümmert habe, sondern einfach weggegangen sei. Sie beschreibt den Streamer arrogant und unwirsch.

Diskussion über Kleidung und Verhalten im Gerichtssaal

00:19:54

Es gibt eine Diskussion darüber, ob der Streamer seine Kappe absetzen sollte. Der Anwalt rät davon ab, da sie Teil seiner Identität sei. Der Streamer fragt auch nach dem korrekten Verhalten gegenüber dem Richter - ob man 'Herr Richter' oder 'Herr Vorsitzender' sagen soll. Es wird erklärt, dass im Gericht die Anwälte 'Herr Vorsitzender' sagen, während andere 'Herr Richter' verwenden können. Der Streamer macht sich Gedanken über mögliche Vorurteile, die der Richter ihm gegenüber haben könnte.

Allgemeine Diskussion über Streaming-Rechte

00:27:24

Der Streamer diskutiert mit dem Chat über rechtliche Aspekte des Streamens. Er erklärt, dass in öffentlichen Räumen wie Volksfesten grundsätzlich filmen erlaubt sei. Es geht darum, wie man als Streamer mit Leuten umgehe, die nicht gefilmt werden wollen - meistens biete er an, das Material nicht zu verwenden oder zu löschen. Er vergleicht den professionellen Stream mit zufälligen Handyvideos und betont, dass sein Stream eher einer Sendung ähnelt. Es wird auch über die Berufsfreiheit von Streamern und mögliche rechtliche Unterschiede gesprochen.

Zeugenaussagen zum Vorfall

01:10:39

Der Stream zeigt einen Gerichtsprozess mit mehreren Zeugenaussagen zu einem Vorfall auf dem Altstadtfest im vergangenen Jahr. Die erste Zeugin, Frau Zahn, gibt an, den Sturz der Klägerin gesehen zu haben, kann aber nicht bestätigen, dass der Beklagte sie geschubst hat. Die zweite Zeugin, Frau Ivanova, berichtet hingegen, sie habe gesehen, wie der Beklagte die Klägerin aggressiv gestoßen habe und sie daraufhin zu Boden gefallen sei. Die dritte Zeuge, Herr Schlichting, widerspricht diesen Aussagen und behauptet, die Klägerin sei über einen Rucksack gestolpert und der Beklagte sei längst weg, bevor es zum Sturz kam.

Auseinandersetzung um Filmen

01:15:28

Ein zentraler Streitpunkt im Prozess ist das Filmen der Klägerin durch den Beklagten während eines Livestreams. Der Beklagte argumentiert, die Klägerin sei nur als Beiwerk im Hintergrund zu sehen gewesen, weshalb keine explizite Einwilligung zur Veröffentlichung nötig gewesen sei. Die Klägerseite hingegen besteht darauf, dass die Kamera direkt auf sie gerichtet gewesen sei und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Der Richter verweist auf das Kunsturhebergesetz und stellt fest, dass eine Person nur dann als Beiwerk gilt, wenn sie im Hintergrund einer Landschaft oder Örtlichkeit erscheint.

Weitere Zeugen und Rechtsargumente

01:35:03

Die Vernehmung des letzten Zeugen, Herr Schlichting, bestätigt die unterschiedlichen Sichtweisen zum Vorfall. Er beschreibt die Situation als Interview-Atmosphäre und schildert, wie die Klägerin hysterisch auftrat und nachdem sie wegging, über einen Rucksack stürzte. Die Anwälte beziehen sich auf das Kunsturhebergesetz, insbesondere auf § 23, der die Veröffentlichung von Bildern erlaubt, wenn die Person nur Beiwerk ist. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als Beiwerk oder als Hauptakteurin im Stream zu sehen war.

Urteilsverkündung und Prozessende

01:58:08

Das Gericht verkündet die Abweisung der Klage, da der Klägerseite der Nachweis nicht gelang, dass der Beklagte die Klägerin geschubst hat. Bezüglich des Streamens sieht das Gericht die Klägerin als Beiwerk an, weshalb die Ausnahme nach § 23 Kunsturhebergesetz greift. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Richter rät beiden Parteien, über eine Berufung nachzudenken, insbesondere weil zu der Frage des Beiwerks noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert. Er betont die Wichtigkeit eines respektvollen Umgangs miteinander und warnt den Beklagten künftig vorsichtiger zu sein, wen er filmt.